Hilfswerk BN - Artikel

Unser Hilfswerk im Distrikt 111-BN

Gründung

Auf der Distrikt-Versammlung am 20. März 2010 in Dinkelsbühl wurde beschlossen, das LIONS HILFSWERK BAYERN-NORD E.V. als eigenes Hilfswerk des Distrikts zu gründen. Bei der nachfolgenden Gründungsversammlung am 24. April 2010 in Nürnberg hoben die Vertreter von 14 Club-Hilfswerken als Gründungsmitglieder das LIONS HILFSWERTK BAYERN-NORD E. V. aus der Taufe.

Struktur

Das Hilfswerk Bayern-Nord e.V. mit Sitz in Nürnberg ist ein steuerbegünstigter, mildtätiger und gemeinnütziger Verein, der von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet wird. Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung des Hilfswerk Bayern-Nord e.V., d. h. den Delegierten der beigetretenen Club-Hilfswerke/Fördervereine, rechenschaftspflichtig und muss jährlich im Frühjahr auf der Distriktversammlung des Distrikts 111-BN Bericht erstatten.

Die Mitgliedschaft ist für alle Club-Hilfswerke/Fördervereine e.V. und Lions-Clubs e.V. in BN möglich. Das Hilfswerk Bayern-Nord e.V. führt nicht zu zusätzlichen Clubbeiträgen bzw. Umlagen. Die Club-Hilfswerke/Fördervereine gehen durch ihren Beitritt keinerlei Risiko ein – vielmehr gewinnen sie an Einfluss und Mitspracherecht.

Derzeitiger Mitgliederstand: 28

Vorteile für unsere Distriktarbeit

  • Das Lions HILFSWERK BAYERN-NORD E.V. ermöglicht z.B. die finanztechnische Abwicklung von verschiedenen Zonen-Activitys, des Jugend-Sommerlagers (Leitung PDG Thomas Drehsen) und die Ostafrika-Hilfe.

  • Seit Gründung des LIONS HILFSWERK BAYERN-NORD E.V. bis zum 31.12.2018 erfolgten zweckgebundene Spendenauszahlungen von  446.224,67  Euro durch den ehrenamtlich arbeitenden Vorstand ohne Berechnung von Verwaltungskosten (bei der Abwicklung über das SDL wären 22.800 Euro an zusätzlichen Kosten angefallen).

Hilfswerk - Distrikt-Verfügungsfond

Distrikt-Verfügungsfond

Der Distriktverfügungsfonds (DVF) ist eine Solidarkasse zur Unterstützung von Lions-Activitys. Es handelt sich um Gelder, die von den Lions Hilfswerken/Fördervereinen im Distrikt Bayern-Nord durch eine jährliche freiwillige Spende von derzeit 9,00 € pro Lions-Club-Mitglied aufgebracht werden. Die Verwaltung erfolgt seit Juli 2019 durch die Stiftung der Deutschen Lions.

Hilswerk - Verfügungsfonds - Akkordeon

  1. Es werden nur unmittelbare Lions-Activitys unterstützt. Träger dieser Activitys sind die jeweiligen Club-Hilfswerke/Fördervereine. Die Projekte werden vom Hilfswerk/Förderverein ausgewählt; sie können im In- und im Ausland liegen und müssen einem förderungsfähigen Zweck im Sinne des
    § 2 Abs. 2 Satz 1 Satzung des Lions-Hilfswerk Bayern-Nord e.V. entsprechen. Langzeit-Activitys und Zuschüsse für Lions-Jugendprogramme können nicht unterstützt werden. Ausnahme: Bei der erstmaligen Einführung eines Lions-Jugendprogramms kann eine Antragstellung erfolgen, wenn das Programm mindestens 3 Jahre durchgeführt wird.
  2. Antragsberechtigt ist das jeweilige Hilfswerk/Förderverein, welches die jährliche Spende in voller Höhe zum Distriktverfügungsfond entrichtet. Ist diesem Hilfswerk/Förderverein über den jeweiligen LC ein weiteres Hilfswerk/ Förderverein zuzuordnen, ist auch dieses antragsberechtigt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in den letzten 5 Jahren die jährliche Spende an den DVF vollständig und zeitgerecht (Zahlungstermin ist immer der 15. Januar eines Jahres) gezahlt worden ist. Die jährlichen Spenden sind nur einmal von einem -immer demselben- Hilfswerk/Förderverein zu leisten. Diese Zahlungen werden dann auch dem antragstellenden Hilfswerk/ Förderverein des gleichen Lions-Clubs, das keine Zahlungen erbracht hat, zugerechnet. Es kann aber immer nur ein Hilfswerk/Förderverein eines Lions-Clubs gefördert werden. Weitere Voraussetzung ist, dass ausreichend Mittel im DVF vorhanden sind. Ausnahme für neu gegründete Clubs: Diese sind von dieser Beschränkung ausgenommen und können erstmals im 2. Jahr nach Gründung eines Hilfswerks/ Fördervereins einen Antrag stellen, soweit gleichfalls 2 Jahresspenden erfolgt sind.
  3. Die Förderung beträgt maximal 25 % der Projektkosten, höchstens jedoch 2.000 € pro Projekt und Kalenderjahr. Hat ein Hilfswerk/Förderverein oder ein weiteres über einen LC diesem zuzuordnenden Hilfswerk/Förderverein in der Vergangenheit bereits zweimal hintereinander einen Zuschuss erhalten, so wird ein erneuter Antrag dieses Hilfswerk/-Fördervereins zunächst zurückgestellt. Liegt nach Ablauf des Kalenderjahres noch ein Guthaben beim DVF vor, so wird dieser Antrag danach bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen beschieden. Liegen mehrere Anträge vor, wird prozentual vergeben.
  4. Der Antrag auf Förderung wird auf dem Formblatt „Projektantrag“ vom Träger gestellt und vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen dem Distrikt-Governor oder dem DFV-Beauftragten übersandt. Dem Projektantrag ist der aktuelle steuerliche Freistellungsbescheid beizufügen. Der Projektantrag ist von dem verantwortlichen Projektleiter zu unterzeichnen.
  5. Der Distrikt-Governor und der DVF-Beauftragte entscheiden gemeinsam über den Antrag. Die Entscheidung ergeht grundsätzlich am Ende eines Quartals, frühestens jedoch 14 Tage nach Eingang des Antrages.
  6. Nach Genehmigung des Zuschusses wird der Projektleiter durch den DVF-Beauftragten informiert und aufgefordert, die Eigenmittel unter Angabe der vergebenen Projektnummer an das HDL zu überweisen. Diese Überweisung hat innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung zu erfolgen. Die Überweisung ist vom Projektleiter per E-Mail (jochen.lucks@lucks-lucks.com) an den DVF-Beauftragten mitzuteilen.
  7. Sobald die Eigenmittel eingegangen und die Nachweise über die sonstigen einzusetzenden Mittel erbracht sowie alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Eigenmittel zuzüglich des bewilligten Zuschusses aus dem DVF zweckgebunden zu Gunsten des Projektes an den Träger zurück-überwiesen.

Der Träger muss auf Verlangen des Distriktbeauftragten oder HDL die Durchführung und Finanzierung des Projektes entsprechend dem eingereichten Antrag lückenlos nachweisen können. Für die Projektunterlagen besteht eine Aufbewahrungspflicht im Lions Hilfswerk/Förderverein gegenüber dem jeweiligen Finanzamt. Bisher galt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Ab Projektanträgen 2013 müssen die Unterlagen nur noch acht Jahre aufbewahrt werden, ab 2015 nur noch sieben Jahre.

Hilfswerk - Distrikt-Verfügungsfond - Artikel

Antrag

Den Antrag (xls-Format) erhalten Sie beim Beauftragten oder zum Download direkt hier:

Hilfswerk - Distrikt-Verfügungsfond - Kontakt

Beauftragten für den DVF

Jochen Lucks

Jochen Lucks